
Ab dem 1. Januar 2015 gilt das neue Pflegestärkungsgesetz:
Es sieht eine Menge kleiner Verbesserungen für Pflegebedürftige vor, worüber wir Sie informieren möchten.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Beträge für die wichtigsten Leistungen.

Von der Pflegestufe unabhängige Leistungen
Wer bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, kann eine ganze Reihe von weiteren Leistungen erhalten.
Betreuungsleistungen
Monatlich bis zu 104 € oder
bis zu 208 € für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Kurzzeitpflege/ Verhinderungspflege
Für die Kurzzeitpflege von bis zu vier Wochen in einer Pflegeeinrichtung erhalten Sie jährlich bis zu 1612 €.
Bis zu 1612 € pro Kalenderjahr gibt es auch für Ersatzpflege von künftig bis zu sechs Wochen.Wer den vollen Betrag nicht ausschöpft, kann den Rest für eine Verlängerung der Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen verwenden.
Umgekehrt können Sie von Beträgen, die Sie nicht für die Kurzzeitpflege ausgeben, jährlich bis zu 806 € für die Ersatzpflege einsetzen.
Pflegehilfsmittel
Zum Verbrauch erhalten Sie künftig bis zu 40 € im Monat.
Notwendige Wohnungsumbauten in einem Haushalt werden mit bis zu 4.000 € pro Maßnahme und Pflegebedürftigen gefördert.
Wohngruppe
Für die Gründung einer ambulanten Wohngruppe erhalten künftig auch Bewohner mit der Pflegestufe „0“ einen Zuschuss von bis zu 2.500 €.
Pro Wohngruppe sind bis zu 10.000 € möglich.
Wer Leistungen von der Pflegeversicherung bekommt, hat auch Anspruch auf monatlich 205 € für eine sogenannte Präsenzkraft, die die Wohngruppe unterstützt.

Ihr Ansprechpartner:
Yasemin Demir
Pflegedienstleitung
APO CARE e.V.
An der Barbaraklinik 1
59073 Hamm
Tel.: 0 23 81 – 30 80 80
Fax: 0 23 81 – 30 80 00
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